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   BVerwG, 16.07.1979 - 7 B 141.79   

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https://dejure.org/1979,4040
BVerwG, 16.07.1979 - 7 B 141.79 (https://dejure.org/1979,4040)
BVerwG, Entscheidung vom 16.07.1979 - 7 B 141.79 (https://dejure.org/1979,4040)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juli 1979 - 7 B 141.79 (https://dejure.org/1979,4040)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit einer Erhebung einer Lohnsummensteuer - Anforderungen an die Darlegung und Bezeichnung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Branchenspezifische Auswirkungen einer Lohnsummensteuer - Verfahren bei der Erhebung einer Steuer - ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 21.12.1966 - 1 BvR 33/64

    Verfassungsmäßigkeit der Lohnsummensteuer

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1979 - 7 B 141.79
    Daß die Erhebung der Lohnsummensteuer nicht - wie die Beschwerde meint - verfassungswidrig ist, hat bereits das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 21, 54 - und zwar generell, nicht nur für das dort in Frage stehende Druck- und Verlagsgewerbe - entschieden.

    Zu Unrecht meint die Beschwerde weiter, die Verfassungslage habe sich seit der Entscheidung in BVerfGE 21, 54 geändert.

  • BVerwG, 22.09.1967 - VII C 11.67

    Die erstmalige Einführung der Lohnsummensteuer durch die Gemeinde bedarf der

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1979 - 7 B 141.79
    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats bedarf aber nur die erstmalige Erhebung, die Einführung der Lohnsummensteuer durch eine Gemeinde, der Zustimmung nach § 6 Abs. 2 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes, nicht dagegen die Erhebung der Steuer in jedem einzelnen Rechnungsjahr (vgl. BVerwGE 27, 350 [353]); § 6 Abs. 2 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes gibt also nicht die Grundlage dafür, das gesamte Erhebungsverfahren der Gemeinde, insbesondere den jährlich zu fassenden Beschluß der Gemeinde über die Festsetzung der Hebesätze, zu beaufsichtigen (a.a.O. S. 354 sowie Beschluß vom 6. Dezember 1971 - BVerwG 7 B 120.69 - in Buchholz 401.5 § 6 GewStG Nr. 3).
  • BVerwG, 06.12.1971 - VII B 120.69
    Auszug aus BVerwG, 16.07.1979 - 7 B 141.79
    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats bedarf aber nur die erstmalige Erhebung, die Einführung der Lohnsummensteuer durch eine Gemeinde, der Zustimmung nach § 6 Abs. 2 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes, nicht dagegen die Erhebung der Steuer in jedem einzelnen Rechnungsjahr (vgl. BVerwGE 27, 350 [353]); § 6 Abs. 2 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes gibt also nicht die Grundlage dafür, das gesamte Erhebungsverfahren der Gemeinde, insbesondere den jährlich zu fassenden Beschluß der Gemeinde über die Festsetzung der Hebesätze, zu beaufsichtigen (a.a.O. S. 354 sowie Beschluß vom 6. Dezember 1971 - BVerwG 7 B 120.69 - in Buchholz 401.5 § 6 GewStG Nr. 3).
  • BVerwG, 29.09.1982 - 8 C 48.82

    Kompetenzübertragung - Erhebung der Lohnsummensteuer - Sachliche Zuständigkeit

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesfinanzhofs war die Regelung der Lohnsummensteuer mit dem Grundgesetz vereinbar (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 21. Dezember 1966 - 1 BvR 33/64 - BVerfGE 21, 54 f., BStBl III 1967, 743 für das Jahr 1962 und vom 1. Juni 1978 - 1 BvR 364/78 - HFR 1978, 340 für die Jahre 1971, 1972; BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1964 - BVerwG VII C 6.64 - a. a. O. S. 72 für das Jahr 1963 und vom 22. September 1967 - BVerwG VII C 11.67 - Buchholz 401.5 § 6 GewStG Nr. 1 für das Jahr 1962 und Beschluß vom 16. Juli 1979 - BVerwG 7 B 141.79 - für das Jahr 1974; BFH, Urteil vom 21. April 1977 - IV R 161-162/75 - BStBl II 1977, 512).
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